Ausbildung gefunden... und jetzt?
Du hast deine Traum-Ausbildung gefunden und die Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages steht kurz bevor! – GLÜCKWUNSCH! An dieser Stelle noch ein paar kurze Informationen für dich, worauf du z.B. im Ausbildungsvertrag achten solltest und welche Schritte es noch vor Beginn der Ausbildung zu erledigen gilt.
Der Ausbildungsvertrag
Es gibt ganz unterschiedliche Arten von Berufsausbildungsverträgen. Manche haben mehrere Seiten, manche bestehen nur aus einer. Das ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Wichtig ist aber, dass alle bestimmte Angaben enthalten müssen. Sollte dein Vertrag diese nicht enthalten, sprich vor der Unterschrift am besten noch mal mit deinem Arbeitgeber oder der zuständigen Kammer. Diese prüft auch jeden Berufsausbildungsvertrag der abgeschlossen wird, da diese dort in ein offizielles Verzeichnis eingetragen werden müssen. Die Kammern sind auch dafür da, um den Ablauf der Ausbildung entsprechend zu überwachen.
Wenn du bei Ausbildungsbeginn noch keine 18 bist, müssen deine Eltern den Vertrag mit unterschreiben.
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Konto einrichten
Damit du dein Ausbildungsgehalt jeden Monat beziehen kannst, solltest du dir ein eigenes Konto anlegen. Spätestens bei Ausbildungsbeginn wird dein Ausbildungsbetrieb die Bankverbindung für die Personalabteilung bzw. Buchhaltung benötigen. Wenn du noch keine 18 bist, müssen dich auch hier deine Eltern begleiten.
Klärung der Krankenkasse
Wenn du bislang noch Schüler warst, dann warst du vermutlich über deine Eltern familienversichert. Mit Ausbildungsbeginn ist das aber nicht mehr so und du musst dich selbst versichern. Daher solltest du dir Gedanken darüber machen, bei welcher Krankenversicherung du künftig versichert sein möchtest. Denn auch hier wird dein Ausbildungsbetrieb diese Angaben benötigen, damit die Beiträge richtig gezahlt werden können.
Beantragung vorrangiger Leistungen
Wenn du eine duale Ausbildung absolvierst und schon alleine in einer Wohnung lebst, dann kannst du Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben. Die Antragsunterlagen hierzu findest du auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit, du kannst sie aber auch vor Ort in der für deinen Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit abholen.
Es empfiehlt sich, sich frühzeitig darum zu kümmern, da die Antragsunterlagen sehr umfangreich sind.
Bei einer schulischen Ausbildung ist zu prüfen, ob BAföG-Anspruch besteht. Wende dich hierfür an die für deinen Wohnort zuständige BAföG-Stelle. Hier bei uns in Kaiserslautern ist die z.B. bei der Stadtverwaltung.
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Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe:
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Informationen zum BAföG:
https://www.kaiserslautern.de/serviceportal/dl/032159/index.html.de
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Meldung an die Jugendberufsagentur
Du bist mit deinen Eltern oder auch alleine im Bürgergeld-Bezug? Dann solltest du deine Ausbildungsaufnahme auch in der Jugendberufsagentur mitteilen, um mögliche Überzahlungen zu vermeiden. Und keine Sorge, auch wenn sich das Gerücht hartnäckig hält, das Jobcenter nimmt dir nichts von deinem Ausbildungsgehalt weg. Es führt lediglich dazu, dass sich die Zahlungen von Seiten des Jobcenters ggf. verringern. Du hast aber am Ende nicht weniger Geld zur Verfügung, sondern im besten Fall sogar mehr.
Kindergeld
Wenn du dich in einer Erstausbildung befindest, kannst du diese Ausbildung, z.B. durch Vorlage des Ausbildungsvertrages oder einer Bescheinigung deines Arbeitgebers, bei der Familienkasse nachweisen. So kannst du auch während der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr noch weiter Kindergeld beziehen. Das Kindergeld wird an deine Eltern gezahlt. Du kannst aber, wenn du das mit deinen Eltern so vereinbart hast, auch einen Abzweigungsantrag stellen – damit das Geld direkt auf dein Konto überwiesen werden kann.